Informationen des Umweltbundesamtes (DE): http://www.reach-info.de
Eine UBA-Broschüre, die viele praktische Fragen von Anwendern beantworten hilft, finden sie hier:
- Broschüre (für die schnellere Anzeige im Internet wurden die Grafiken stark komprimiert; Download als PDF-Dokument 419 KB)
- Broschüre (aufbereitet für DIN A4 Ausdruck, ohne Grafiken. Download als PDF-Dokument 442 KB)
Einen Hintergrundartikel zur Entwicklung von REACH finden Sie hier:
DNR REACH eur0506-07 Hintergrund.pdf ( PDF 166 KB)
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Helpdesk des BDI zum Thema REACH:
http://reach.bdi.info/Informationsseiten des FV Chemische IndustrieREACH Helpdesk (DE)
Text der REACH-Verordnung
Der Text der REACH-Verordnung im EG-Amtsblatt vom 30.12.2006 umfasst 851 Seiten. Das entsprechende pdf-Dokument wurde von der Hochschule Darmstadt in drei Teile aufgeteilt und mit Lesezeichen nutzerfreundlich aufbereitet.
Sie finden
- den Text der REACh-Verordnung (234 Seiten, 839 kB, mit Lesezeichen),
- die Anhänge I - XVI (161 Seiten, 687 kB, mit Lesezeichen) sowie
- den Anhang XVII (ca. 450 Seiten, 1,3 MB, mit Lesezeichen), der ausschließlich Stoffbeschränkungen enthält.
Lesezeichen untergliedern den Text nach dem Aufbau der Verordnung (Titeln, Kapitel) bis hinunter zu den einzelnen Artikeln (z.T. auch Absätze) und erleichtern die Handhabung am Bildschirm: Man kann direkt den gesuchten Artikel "anklicken" und muss nicht den gesamten Text durchblättern.
REACH-Broschüre und Leitfaden
Derzeit existieren zwei schriftliche Informationen der WKÖ, die WKÖ-Mitgliedern in allgemeiner Form eine Hilfestellung im Umgang mit REACH bieten sollen. Dies sind ein 78-seitiger Leitfaden ("REACH in der Praxis - Ein Leitfaden für Unternehmen - Dezember 2006") und eine 12-seitige Informationsbroschüre ("REACH - Eine Herausforderung für Ihr Unternehmen").
In elektronischer Form als pdf-Dateien können diese Materialien beispielsweise unter WKO - REACH-Information oder REACH-Informationen des FV Chemische Industrie abgerufen werden.
Alle Mitglieder der WKÖ haben die Möglichkeit, diese Unterlagen in gedruckter Form und unentgeltlich über die Länder-Kontaktpunkte des Unternehmerservice-Netzwerkes des WIFI zu beziehen. Da jede Landesstelle derzeit nur über einige 100 Exemplare verfügt, gilt dies offensichtlich "solange der Vorrat reicht".
Jeder Teilnehmer an einer der kommenden Länder-Informationsveranstaltungen der WKÖ erhält ebenfalls beide Werke in gedruckter Form.
Verschiedene Stellen führen Fragen- und Antwortenkataloge zu REACH, denen bereits eine Vielzahl von Detailinformationen zur Umsetzung von REACH entnommen werden kann.
Zu beachten ist allerdings, dass hierin die Sicht der jeweiligen Institution wiedergegeben wird.
- Europäische Kommission
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (DE)
- CEFIC (DE)
Initiativen & Projekte
- SPORT: Strategic Partnership On REACH Testing
- Sachsen-Anhalt
- Forschungsprojekt REACH-Umsetzungshilfen (RUH) der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) an der Hochschule Darmstadt
- Internationales Chemikalienmanagement (SAICM)
Hinweis:
Für die Inhalte der aufgeführten Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Eine kontinuierliche Prüfung der Inhalte ist weder beabsichtigt noch möglich.
REACH in der Praxis
Vorstellung des REACH-Leitfadens für Unternehmen im Rahmen der REACH-Roadshows
Neue Anlaufstelle für Fragen zu REACH
Das Umweltbundesamt betreut eine neue Anlaufstelle für Unternehmen, die Fragen zur EU-Chemikalienverordnung REACH haben. Die Verordnung tritt europaweit am 1. Juni 2007 in Kraft.
Das Informationsangebot ist speziell auf Klein- und Mittelbetriebe zugeschnitten. Auf www.reachhelpdesk.at, unter 01-3100 472 oder per E-Mail an office@reachhelpdesk.at erhalten UnternehmerInnen Anleitungen zur REACH-Verordnung sowie Erläuterungen zu Fristen und Verpflichtungen. Häufig gestellte Fragen und Antworten sind in einem Katalog zusammengestellt.
Der österreichische REACH-Helpdesk gibt Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Anregungen und Angebote zu REACH-Dienstleistungen sowie ihre REACH-policy im Rahmen des Public Private Partnership zu präsentieren. Auf Basis ihrer Erfahrungen mit REACH-Verpflichtungen und -Inhalten können UnternehmerInnen Konzepte für Effizienzsteigerungen und ökologische Optimierungen (Expositionsreduktion) beim Chemikalieneinsatz anbieten. Ebenso gefragt sind Konzepte, durch die betriebswirtschaftliche Vorteile, etwa die Anwendung von Geschäftsmodellen wie zB Chemikalien-Leasing, erreicht werden können.
REACH Kommentar
Die REACH-Verordnung umfasst 851 Seiten und ist aufgrund der vielen Verweise und der technisch-juristischen Ausdrücke kaum lesbar. Um sich als REACH-Betroffener in diesem "Normendschungel" leichter zurechtzufinden, gibt es nun den REACH-Kommentar!
Wie bereits bei den Veranstaltungen der REACH-Roadshow im Februar und März 2007 angekündigt, ist nunmehr eine kommentierte Fassung der umfangreichen REACH-Verordnung in Buchform erschienen. Mit diesem Kommentar wollen die Autoren Mag. Sylvia Hofinger (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - BMWA) und Dr. Christian Gründling (Fachverband der chemischen Industrie Österreichs FCIO) - das Verständnis des Textes erleichtern, eine praxisnahe Hilfestellung bieten und den betroffenen Unternehmen eine gezielte Vorbereitung ermöglichen. Dabei verknüpfen die beiden Autoren den reinen Gesetzestext mit Ihrer chemikalienrechtlichen Erfahrung und jenem Hintergrundwissen, welches sie sich auf Grund der mehrjährigen, intensiven beruflichen Begleitung der Gesetzwerdung von REACH aneignen konnten. Komplexe Zusammenhänge innerhalb der Verordnung werden so einfach und klar wie möglich beschrieben und um notwendige Erklärungen ergänzt, um die Unternehmen auf die bevorstehenden Aufgaben konkret hinzuweisen. Einleitend werden die Kernelemente von REACH übersichtlich zusammengefasst sowie der zeitliche Ablauf der einzelnen Verpflichtungen tabellarisch wiedergegeben. Ein Abkürzungs- sowie ein Stichwortverzeichnis und wertvolle weitere Internetverweise runden den Kommentar ab. Angekündigte Änderungen und Richtigstellungen des Verordnungstextes sind dabei ebenfalls schon berücksichtigt.
REACH Newsletter
Die WKÖ erweitert ihre REACH-Aktivitäten um ein zusätzliches Informationsangebot! Zur bestmöglichen Versorgung der Mitgliedsunternehmen und Fachorganisationen mit Informationen zum Thema REACH richtet die WKÖ einen eigenen REACH-NEWSLETTER ein.
Der REACH-NEWSLETTER wird wichtige REACH-relevante Neuigkeiten wie beispielsweise Fristen und aktuelle Informationen enthalten und direkt per Email an REACH-Interessierte versandt werden. Die Aussendung des Newsletters erfolgt in unregelmäßigen Abständen.
Der kostenlose REACH-NEWSLETTER startet ab Juni 2007. Wer also in Sachen REACH permanent am laufenden bleiben will, sendet seine Emailadresse an sabine.mitsche@wko.at.
ORGALIME REACH Guide
ORGALIME s praktischer REACH-Ratgeber für nachgeschaltete Anwender, Importeure und Hersteller von Artikeln steht zum freien Download auf der ORGALIME Website unter http://publications.orgalime.org zur Verfügung.
REACH ist am 01.06.2007 in Kraft getreten, ECHA nimmt Arbeit auf
Die neue europäische Chemikalien-Verordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) tritt heute in Kraft und zeitgleich nimmt die neue Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki ihre Arbeit auf. Durch die REACH-Verordnung wird der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessert. Gleichzeitig wird durch sie die Innovation gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU konsolidiert.
Die mit der Umsetzung der neuen Bestimmungen betraute Agentur wird eine Internet-Site einrichten, auf der sie wichtige Informationen wie Leitfäden, aber auch ein Helpdesk und sonstige Hilfsmittel zu REACH bereitstellt. In nur einem Jahr, vom 1. Juni 2007 bis zum 1. Juni 2008, muss die Agentur voll funktionsfähig werden, denn danach können Unternehmen Vorregistrierungen und Registrierungsdossiers online einreichen.
In der Datei (MEMO 07-218 EN) gibt es eine Checkliste (auf Seite 8) für Unternehmen, die sich auf REACH vorbereiten.
Stand: Juni 2007