Symbolbild Europäische Union

Neue Grenzwerte für Chrom VI Verbindungen und Quarzsand.

Mit der Umsetzung der europäischenRichtlinien (EU) Nr. 2019/130 und (EU) 2019/983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit wurde die österreichische Grenzwertverordnung überarbeitet.

Hierbei sind die Stoffe Chrom VI Verbindungen und Quarzfeinstaub für die Oberflächentechnik in Österreich relevant. Alle Grenzwerte sowie weitere Verpflichtungen finden Sie hier.