Borsäure

Borsäure vorgeschlagen für Aufnahme in Anhang XIV

Am 1. Juli 2015 wurde von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) die 6te Empfehlung an die Europäische Kommission zur Aufnahme von 15 Besonders Besorgnis erregenden Stoffen in Anhang XIV der REACH Verordnung. Für den FMMI ist besonders die Borsäure von Interesse. Für Borsäure gibt es momentan noch kein Latest application date und kein Sunset date.

Die Empfehlung zur Aufnahme wurde nun an die Europäische Kommission (DG Groth und DG Environment) übermittelt. Diese entscheiden über die Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV.

Stoffübersicht 6te Empfehlung
Stoffübersicht 6te Empfehlung
1-bromopropane (n-propyl bromide)
Diisopentylphthalate
1,2-Benzenedicarboxylic acid, di-C6-8-branched alkyl esters, C7-rich
1,2-Benzenedicarboxylic acid, di-C7-11-branched and linear alkyl esters
1,2-Benzenedicarboxylic acid, dipentylester, branched and linear
Bis(2-methoxyethyl) phthalate
Dipentyl phthalate (DPP)
N-pentyl-isopentylphthalate
Anthracene oil
Pitch, coal tar, high temp.
4-Nonylphenol, branched and linear, ethoxylated (4-NPnEO)
Boric acid
Disodium tetraborate, anhydrous
Diboron trioxide
Tetraboron disodium heptaoxide, hydrate

Borsäure Aufnahme in Anhang XIV REACH

Borsäure wurde aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität am 18. Juni 2010 in die Liste der besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC Stoffe) aufgenommen. Gemische mit einem Borsäureanteil ab 5,5% müssen gemäß GHS-Verordnung (globally harmonised system) als gesundheitsgefährdend gekennzeichnet werden.

Am 2. September 2014 wurde die Borsäure nun in die Kandidatenliste aufgenommen. Bis Ende November findet eine öffentliche Begutachtung auf der ECHA (Europäische Chemikalien Behörde) Homepage statt. Bei dieser öffentlichen Begutachtung können NGOS, Behörden, Firmen und sonstige Interessierte Kreise Stellungnahmen zur Aufnahme von Borsäure in Anhang XIV REACH abgeben.

Die AOT hat mit dem Arbeitskreis Technik und Umwelt eine Stellungnahme erarbeitet und diese fristgerecht am 27. November 2014 bei der ECHA eingebracht.

Aktuell ist es so, dass Borsäure auf Grund ihrer Eigenschaften im Juli 2015 zur Aufnahme in Anhang XIV Reach (Zulassungspflichtige Stoffe) vorgeschlagen wurde.

Borsäure wird auf sehr vielfältige Art in ganz unterschiedlichen Branchen des verarbeitenden Gewerbes verwendet, was zu hochkomplexen Zulassungsanträgen führen würde. Daher hat die Europäische Kommission auf Grund der Erfahrungen mit der Bearbeitung von Zulassungsanträgen in der ECHA (europäische Chemikalienagentur) im Juni 2017 hier einen vorläufigen Aufschub veröffentlicht.

Dieser Aufschub ist aktuell gültig, somit liegt die Aufnahme in der Lade der ECHA ohne direkte Konsequenzen (die Kommunikationspflichten der Kandidatenlistenstoffe gelten jedenfalls) zum aktuellen Zeitpunkt.