Weitere Rechtsthemen

Die Oberflächentechnik als Basis für viele technische Anwendungen ist auch von vielen weiteren Rechtsmaterien betroffen. Hier wollen wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Themen bieten 

HP 14 Leitfaden

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) hat den Leitfaden zur Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ veröffentlicht.

Für die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ wurden mit der EU-Verordnung 2017/997 EU Kriterien normiert. Diese Verordnung gilt mit 5. Juli 2018 und ist als solche unmittelbar anwendbar.

Der Leitfaden des BMNT beschreibt den Stand der Technik in Österreich und stellt eine Hilfestellung bei der Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart (Schlüsselnummer – SN) unter Berücksichtigung von HP 14 dar.

Zusätzlich finden Sie in der Downloadbox ein Informationsblatt das in Zusammenarbeit zwischen dem Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik und der Bundessparte Industrie entstanden ist und welches anlagenrechtliche und berufsrechtliche Fragen zu dem Thema behandelt.

Leitfaden Metallspäne, -stäube & -schlämme

Sammlung und Verwertung von Metallspänen, -schlämmen und -stäuben aus der mechanischen Bearbeitung

Der ÖWAV-Arbeitsausschuss hat den Arbeitsbehelfs 57 „Sammlung und Verwertung von Metallspänen, -schlämmen und -stäuben aus der mechanischen Bearbeitung“ fertig gestellt. Bei der Erarbeitung des Arbeitsbehelfs hat der Fachverband Metalltechnische Industrie sowie die Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik aktiv mitgearbeitet um die Interessen unserer Unternehmen zu vertreten.

Ergänzend zu diesem Dokument, hat der Fachverband Metalltechnische Industrie einen Juristischen Leitfaden zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sammlung, Verwertung und Verbringung von MSSS aus der mechanischen Bearbeitung beauftragt. Dieser Juristische Leitfaden ist in enger Kooperation mit den Beteiligten des ÖWAV Arbeitsbehelfs entwickelt worden. So wurden sowohl Vertreter des Lebensministeriums als auch Vertreter des Sekundärrohstoffhandels und der Abfall- und Schrottwirtschaft eingebunden.

Der vorliegende Leitfaden versteht sich als Wegweiser durch die abfallrechtlichen Anforderungen an die Sammlung, Verwertung und Verbringung von Metallspänen, -schlämmen und -stäuben aus der mechanischen Bearbeitung.Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden so aufbereitet, dass es dem Anwender vor Ort möglich ist, sich einen ersten Überblick über die Materie zu verschaffen. Der Leitfaden soll es ermöglichen, dass in allen Bereichen der Prozesskette verantwortungsvoll mit Metallspänen, -schlämmen und -stäuben umgegangen wird.

Umweltqualitätsnorm-Richtlinie

Der Rechtstext wurde im EU Parlament angenommen

Nach mehr als fünf Jahren Vorbereitungszeit wurde am 2. Juli 2013 die überarbeitete Umweltqualitätsnorm-Richtlinie (UQN-RL), eine Tochterrichtlinie zur Wasserrahmen-RL, im Europäischen Parlament endgültig abgesegnet. Die formale Billigung durch den Rat sollte in Kürze erfolgen. Die offizielle Verlautbarung im Amtsblatt ist im Herbst zu erwarten.

Gewerbeordnung NEU

Verfahren werden für Unternehmer einfacher, schneller, günstiger und weniger

Das enge Regelungskorsett im Betriebsanlagenrecht wird gelockert. Mehr vereinfachte Genehmigungsverfahren, weniger Strafen sowie schnellere Erledigungen lassen den Unternehmern wieder mehr Luft für ihre Vorhaben. Das WKÖ-Projekt „zukunftstaugliches Anlagenrecht“ war die Grundlage der am 29.06.2017 im Nationalrat beschlossenen Reform.

Was sich ändert?

  • Schneller: Die höchstzulässige Verfahrensdauer wurde um ein Drittel reduziert. Normale Verfahren dauern zukünftig maximal vier, vereinfachte Verfahren maximal zwei Monate. Die Einhaltung der gesetzlichen Zeitlimits durch Behörden wird durch ein bundesweites Verfahrensdauermonitoring überwacht.
  • Einfacher: Bis zu 50 % aller Betriebsanlagenverfahren sollen dabei als vereinfachte Verfahren geführt werden. Der Anspruch und der Zugang zu nichtamtlichen Sachverständigen wird erleichtert. Der Regelfall bleibt jedoch – insbesondere aus Kostengründen – die Beiziehung eines Amtssachverständigen.
  • Günstiger: Künftig erledigt die Behörde Grundbuchsabfragen kostenfrei anstelle des Genehmigungswerbers. Zudem werden die Kosten für Kundmachungen in Verfahren für Industrieanlagen stark reduziert und Bundesabgaben für Genehmigungen entfallen komplett.
  • Weniger: Die Anzahl der Verfahren wird weiter reduziert. Für temporäre Änderungen (z. B. Public viewing) ist kein Anzeigeverfahren mehr erforderlich. Die in der Praxis bedeutsamen emissionsneutralen Änderungen und Ersatzinvestitionen können ebenfalls ohne Anzeigeverfahren durchgeführt werden.

Industrie

Ein Industriebetrieb muss seine Anlagen häufig anpassen, um flexibel auf Kundenwünsche reagieren zu können. Bisher musste er in jedem Fall ein Anzeigeverfahren bei der Behörde durchführen und de facto die Freigabe durch Sachverständige abwarten. Diese Anzeigeverfahren sind nicht mehr notwendig, es genügt eine betriebsinterne Dokumentation.

Anlässlich der Gewerbeordnungsnovelle wurde eine Homepage der WKÖ erstellt, die einen Überblick über die Neuerungen sowohl im betriebsanlagenrechtlichen wie auch im berufsrechtlichen Teil gibt.