Der AOT-Nachwuchswettbewerb 2012 wurde gestartet. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dieser Homepage unter „Nachwuchswettbewerb“.

Neben unserer regelmäßig aktualisierten Homepage können Sie Neuigkeiten halbjährlich auch in der Zeitschrift Metall unter „AOT-News“ lesen. Weiters wird Ihnen demnächst der nächste AOT-Newsletter zu gehen, welcher quartalsweise per Email an alle Mitglieder versandt wird. Sollten Sie diesen nicht erhalten, bitte ich dies dem AOT-Büro (office@arge-ot.at) mitzuteilen.

Die European Chemicals AgencyECHA hat per Dezember 2011 die prioritäre Aufnahme von vorerst 13 als Substances of Very High Concern (SVHC) eingestuften Stoffen in den Anhang XIV der REACH-Verordnung empfohlen. Das bedeutet, dass diese ersten 13 Stoffe nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bzw. nach Ablauf einer nachlaufenden Übergangsfrist in der EU nicht mehr verwendet werden dürfen. Es sei denn ein Antragsteller erwirkt rechtzeitig vor Ablauf dieser Übergangsfrist eine Ausnahmegenehmigung für eine weitere Verwendung mittels eines inhaltlich sehr umfangreichen Dossier-Antrags und für darin beschriebene Verwendungen/Anwendungen je SVHC-Stoff. Eine derart erwirkte Ausnahmegenehmigung wäre jedoch nur wenige Jahre gültig, bei Bedarf müsste ggf. ein neuer Antrag gestellt werden. Unter diesen ersten 13 SVHC-Stoffen befindet sich u.a. Chromtrioxid, welches speziell für Hartverchromung heute und auf Sicht technisch essentiell und vor allem alternativlos ist. Die ECHA hat den Auftrag der EU-Kommission regelmäßig weitere identifizierte SVHC-Stoffe für die Aufnahme in den Anhang XIV zu empfehlen. Für das Erwirken von derartigen Ausnahmen betreffend Anhang XIV REACH, beginnend für Chromtrioxid, hat sich ein deutsches Konsortium gebildet. Diesem können europäische Unternehmen noch beitreten, die inhaltliche Abfassung dieses Antrages wird mit 30. Juni 2012 abgeschlossen. Bisher sind bereits über 130 europäische Firmen beigetreten. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem „Newsroom“ unserer Homepage oder kontaktieren Sie das AOT-Büro (office@arge-ot.at).

Die AOT ist im März 2012 auf Beschluss des Vorstandes zum European Committee for Surface Treatment - CETS, dem europäischen Dachverband der Oberflächentechnik, http://www.cets-surface.eu/index2.php beigetreten. Dies vor dem Hintergrund, dass immer mehr Entwicklungen auch in für die Oberflächentechnik relevanten Bereichen auf europäischer Ebene stattfinden und nur dort wirkungsvoll diskutiert werden kann. CETS ist offizieller Stakeholder bei EU und ECHA und damit Anhörungsrecht.

An dieser Stelle möchte ich Sie sehr herzlich einladen in den AOT-Arbeitskreisen „Aus- & Weiterbildung“ und „Technik & Umwelt“ mit zu arbeiten und sich unter office@arge-ot.at dafür zu melden. Aufgrund von Anregungen unserer Mitglieder überlegen wir gerade eventuell weitere Kurse wie „galvanogerechtes Konstruieren“, „feuerverzinkungsgerechtes Konstruieren“, „Erste Hilfe in Chemiebetrieben“ oder „Buchführung für Inhaber einer Giftbezugslizenz (Praxistipps)“ auszuarbeiten und unseren Mitgliedern künftig anzubieten. Es gibt also genug zu tun und neue Mitglieder in den Arbeitskreisen bringen uns mit ihren Ideen sicher ein weiteres Stück voran!

Falls Sie oder Ihr Betrieb/Organisation noch nicht AOT-Mitglied sind, lade ich Sie herzlich ein beizutreten und sich ebenfalls einzubringen oder von der Mitgliedschaft auf andere Weise zu profitieren.

Im Namen des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik wünsche ich Ihnen einen informativen Aufenthalt auf unserer Website!

Ihr
Dipl.-Ing. Werner H. Bittner
Vorsitzender

Mai 2012