PFAS in REACH

Borsäure vorgeschlagen für Aufnahme in Anhang XIV

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) stehen im Chemikalienrecht stark im Fokus und werden in der EU-Chemikalienstrategie als besonderes Problemfeld hervorgehoben.

Besonders relevant ist eine REACH-Beschränkung, die noch in Vorbereitung ist. Hier soll die Gruppe der PFAS in allen unwesentlichen Bereichen verboten werden. Ausgenommen sind z.B. medizinische Anwendungen, bei denen es derzeit keine Alternativen gibt. An dieser Beschränkung arbeiten derzeit 4 EU-Mitgliedsstaaten (Niederlande, Deutschland, Dänemark und Schweden) und Norwegen. Was damit genau beschränkt werden soll, kann man jetzt noch nicht sagen, aber viele Industriebereiche sind nervös. Der Vorschlag soll im Jänner 2023 der ECHA vorgelegt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://echa.europa.eu/en/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b bzw. https://www.rivm.nl/en/pfas/pfas-restriction-proposal

Vorschlag zur Beschränkung von 10.000 Stoffen in REACH (PFAS)

Am 7. Februar wurden ein Vorschlag zur Beschränkung von PFAS von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und bei der ECHA eingereicht. Er zielt darauf ab, PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern und Produkte und Verfahren für die Menschen sicherer zu machen.

Alle PFAS, die in den Geltungsbereich des Vorschlags fallen, sind in der Umwelt sehr persistent. Die Behörden schätzen, dass in den nächsten 30 Jahren rund 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt gelangen werden, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.

Die „PFAS-Beschränkung“ im Rahmen der REACH-Verordnung betrifft rund 10.000 Einzelstoffe quer durch verschiedenste Bereiche des Handels, Gewerbes und der Industrie. Die Verwendungen sind mannigfaltig und reichen von Prozesschemikalien über Textilien zu Küchenutensilien und vieles mehr. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden nun damit beginnen, den Vorschlag im Hinblick auf die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu bewerten.

Die nächsten Schritte:
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 prüfen, ob der Vorschlag die rechtlichen Anforderungen von REACH erfüllt. Wenn dies der Fall ist, werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine öffentliche Konsultation läuft bis 25. September 2023, dabei sollen mögliche Verwendungsausnahmen gesammelt werden.

Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet, die dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die mögliche Beschränkung entscheiden wird.

Am 5. April 2023 fand eine Online-Information der ECHA statt, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen zu helfen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten.

Zum Beschränkungsvorschlag:
In dem vorliegenden Beschränkungsvorschlag werden PFAS als Stoff definiert, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I) enthält. Darunter fallen rund 10.000 verschiedene PFAS.

In dem Beschränkungsdossier werden zwei verschiedene Regulierungsoptionen (restriction options RO1 und RO2) vorgeschlagen: ein vollständiges Verbot von allen PFAS ohne Ausnahmen (RO1) sowie ein Verbot mit anwendungsspezifischen weitestgehend zeitlich befristeten Ausnahmen. Die letztgenannte Option wird derzeit seitens der Dossiereinreicher favorisiert.

Unter der RO2 sind Ausnahmen für verschiedene Verwendungen vorgesehen. Dazu im Folgenden einige Beispiele:

  • Unbegrenzte Ausnahmen
  • Zeitlich begrenzte Ausnahmen
  • Noch zu diskutierende Ausnahmen

Alle nicht von einer Ausnahme abgedeckten Anwendungen wären von einem direkten Verbot aller PFAS nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten betroffen (ca. 2026 / 2027). Zusammenfassend zielen beide Optionen langfristig auf ein vollständiges Verbot der Herstellung, des Imports und der Verwendung aller PFAS im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab.

Betroffenheit im Maschinen- und Anlagenbau:
Von einer potenziellen zukünftigen PFAS-Beschränkung nach Vorlage des vorliegenden Beschränkungsdossiers sind nahezu alle Hersteller des Maschinen- und Anlagenbaus entweder in den Produkten oder in der Produktion betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Eine sehr große Betroffenheit gibt es beispielsweise bei den Herstellern von Hydraulikkomponenten wie Pumpen, Motoren, Ventile und Zylinder, sowie Armaturen und Kompressoren. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Häufig werden PFAS, größtenteils fluorierte Polymere, beispielsweise in Dichtungen, Schläuchen, Leitungen, Ventilen und Beschichtungen eingesetzt. Während sich in einigen Fällen „nur“ die Performance vieler Produkte massiv verschlechtern würde, könnten viele Produkte gar nicht mehr hergestellt, importiert und in Verkehr gebracht werden, so dass vielen Unternehmen durch ein PFAS-Verbot die Geschäftsgrundlage vollständig oder teilweise entzogen würde.

F-Gase fallen unter die universelle PFAS-Beschränkung. Gleichzeitig werden bestimmte F-Gase in der F-Gase-Verordnung reguliert. Dabei werden F-Gase, die in industrieller Kälteprozesstechnik (vor allem in Gebäuden) unter anderem aus Sicherheitsgründen genutzt werden, auch größtenteils als PFAS im Sinne des PFAS-Dossiers subsumiert. Damit unterliegen diese F-Gase einer Doppelregulierung.

Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus befinden sich häufig in der Mitte der Lieferkette. Deswegen stellt die Identifikation einer Betroffenheit eine große Herausforderung dar. Die unzureichende harmonisierte Einstufung von PFAS in der CLP-Verordnung bedeutet keine Informationsweitergabe (z.B. über das Sicherheitsdatenblatt), was die Analyse der Betroffenheit zeitaufwändig und in vielen Fällen unmöglich macht. Um Informationen entlang der Lieferketten zu erhalten, welche Stoffe z.B. in Formulierungen oder Zwischenprodukten enthalten sind, werden abschließende Listen der sehr Besorgnis erregenden PFAS (eingestuft als CMR, PBT, vPvB, PMT, vPvM oder als ED2) (mit CAS-Nummern) benötigt.

Die englische Konsultation finden Sie hier und ist bis 25. September 2023 geöffnet.
https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term

Der FMTI wird sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen und ist bereits im Austausch mit mehreren europäischen Dachverbänden.