Chrom-VI

Chrom VI oder Chromtrioxid wird in der Hartverchromung von Metallen eingesetzt. Die Hartverchromung ist ein galvanisches Beschichtungsverfahren, das sich durch seine hohe Korrosions-, Tribologische- sowie Verschleißfähigkeit auszeichnet.

Warum Mitglied werden?

Chrom VI

Chrom VI oder Chromtrioxid wird in der Hartverchromung von Metallen eingesetzt. Die Hartverchromung ist ein galvanisches Beschichtungsverfahren, das sich durch seine hohe Korrosions-, Tribologische- sowie Verschleißfähigkeit auszeichnet. Werkstoffe die sich für Hartverchromen eigenen sind sämtliche Stähle, Aluminium, Buntmetalle und deren Legierungen. Die Hartverchromung sorgt für verschleißarme Oberflächen mit hohen Härten und das zu beschichtende Material wird beim Beschichtungsprozess nicht verzogen. Daher wird dieses Verfahren vor allem für sicherheitsrelevante Bauteile eingesetzt die hohen Belastungen ausgesetzt sind: Automobilindustrie, Papier & Druckindustrie, Chemische Industrie sowie Luftfahrt.

Chrom VI wurde im Rahmen der REACH Verordnung 2011 zur Aufnahme in Anhang XIV vorgeschlagen. Im April 2013 wurde Chrom VI dann in den Anhang XIV REACH aufgenommen. Hiermit haben die Fristen zur Weiterverwendung von Chrom VI begonnen. In der Hartverchromung gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine verlässliche Substitutionstechnologie, im Bereich der dekorativen Verchromung können bereits Erfolge mit alternativen Technologien erreicht werden.

Zur Weiterverwendung waren für Anwender von Chrom VI vor allem das „latest application date“ am 21. März 2016 wichtig. Bis zu diesem Tag konnten Anträge zur Weiterverwendung von Chrom VI bei der europäischen Chemikalienbehörde ECHA eingebracht werden. Das „sun set date“ am 21 August 2017 war der Zeitpunkt ab dem alle die keinen Antrag auf Weiterverwendung von Chrom VI eingebracht hatten dieses nicht mehr verwenden durften

Um eine Weiterverwendung von Chrom VI zu erreichen wurden mehrere Konsortien gegründet um jeweils einen Sammelantrag bei der ECHA einzureichen. Viele österreichische Unternehmen haben sich dem Verein VECCO in Deutschland angeschlossen. Die Bewertung dieser Anträge führt die ECHA durch indem Sie Empfehlungen für Zulassungszeiträume und Auflagen für die Zulassung erarbeitet.

Die Anträge von anderen Konsortien zur Verwendung von Chrom VI wie das Konsortium CTAsub wurden bereits in den Ausschüsse der ECHA bearbeitet. Hierzu zählen der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC). Diese Ausschüsse haben der EU-Kommission bereits im September 2016 die Genehmigung der sieben beantragten Anwendungen von Chromtrioxid empfohlen. Laut ihrer abschließenden Empfehlungen wären bei einer weiteren Verwendung von Chromtrioxid in der EU die Risiken für die menschliche Gesundheit deutlich geringer als der Gesamtnutzen der Weiterverwendung. In der Regel folgt die EU-Kommission den Empfehlungen der ECHA.

Das EU-Parlament hatte interveniert und die EU-Kommission musste die Auswirkungen eines spezifischen EuGH-Urteil prüfen, da dieses Urteil eine Zulassung ohne ausreichende Überprüfung von verfügbaren Alternativen untersagt und die Kommission ausdrücklich zur eigenen Überprüfung auffordert; ein Bezug auf die Komitees genügt nicht.

Im Dezember 2020 hat das CTAC Konsortium eine Teilzulassung von Chromtrioxid erhalten. Die Weiterverwendung von Hartverchromung ist unter Auflagen im Rahmen dieses Konsortiums möglich. Siehe hierzu das Informationsschreiben der AOT.

Grenzwerte

Im Mai 2016 wurde Chrom VI innerhalb der Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit diskutiert. Hierbei wurde ein Grenzwert von 25 µg/m³ für Chromtrioxid vorgeschlagen. Diese EU-Richtlinie wurde nun mit einem Grenzwert von 5µg/m3 veröffentlicht, wobei während einer fünfjährigen Übergangsfrist noch 10µg/m3 als Grenzwert umzusetzen ist. Für österreichische Unternehmen wird diese EU Richtlinie in der österreichischen Grenzwerteverordnung umgesetzt. Siehe hierzu Arbeitnehmerschutz.

Chromtrioxid – Neues von der Zulassung

Im Dezember 2020 hat das CTAC Konsortium eine teilweise Zulassung zur Weiterverwendung von Chromtrioxid erhalten. 6 Weiterverwendungen von Chromtrioxid wurden bei der europäischen Chemikalienbehörde ECHA beantragt. Für 5 Verwendungen wurde eine Zulassung bis 2024 erteilt. Für die Verwendung dekoratives Verchromen gibt es bisher keine Entscheidung der ECHA und dies bedeutet größte Vorsicht da es hier zu einem Verbot von dekorativem Verchromen kommen könnte. Das Informationsschreiben finden Sie in der Downloadbox.