PFOS

Als wichtiges Element in der Galvanik werden PFOS zum Arbeitnehmerschutz in geschlossenen Kreislaufsystemen eingesetzt.  

Perfluorsctansulfonate PFOS in der Galvanik

Wie bereits im Herbst 2014 berichtet ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft BMLFUW an den Fachverband Maschinen und Metallwaren Industrie FMMI und die Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik AOT herangetreten, hinsichtlich der Frage in wie weit PFOS in den österreichischen Galvanik Betrieben verwendet werden.

In der EU ist die Verwendung dieser Stoffe weitgehend verboten, basierend auf der EU-POP-Verordnung Nr. 850/2004 und dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe.

Der Europäische Kommission hat im Herbst 2014 die Mitgliedstaaten um Mitteilung ersucht, in welchen Bereichen noch PFOS eingesetzt werden und ob die oben genannten Ausnahme für überwachte Galvaniksysteme, die am 26.8.2015 ausgelaufen ist, weiter benötigt wird.

Zusammen mit dem Arbeitskreis Technik & Umwelt wurde eine FMMI Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht an das BMLFUW übermittelt.

ACHTUNG NEU!

PFOS dürfen ab 26. August 2015 nicht mehr als Netzmittel in überwachten Galvaniksystemen eingesetzt werden!

Die Ausnahmeregelung zur Verwendung von PFOS als Sprühnebelunterdrücker beim Hartverchromen (Chrom VI) in geschlossenen Systemen darf weiter bestehen. Dies konnte nur durch die intensive Zusammenarbeit des BMLFUW, des FMMI und der AOT erreicht werden.

Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS)

PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure) sind Industriechemikalien, die jahrzehntelang bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten verwendet wurden. Sie wurden in Beschichtungen von Outdoor Kleidung, in Feuerlöschern und auch in der Galvanik eingesetzt.

PFOS und PFOA sind persistent und daher schwer abbaubar. Die Verwendung von PFOS ist seit 2010 in Europa verboten. Ab dem Jahr 2020 gilt in der EU für PFOA und Substanzen, aus denen PFOA freigesetzt werden kann, ein Verwendungsverbot als Reinstoffe. In Mischungen und Erzeugnissen gelten ab 2020 Höchstmengen von 0,025 Milligramm (mg) pro Kilogramm (kg) bzw. 1 mg pro kg (PFOA freisetzende Substanzen). Für einige Spezialverwendungen gibt es Ausnahmen bzw. längere Übergangsfristen.

PFOS Verbot 2015 Netzmittel

PFOS dürfen ab 26. August 2015 nicht mehr als Netzmittel in überwachten Galvaniksystemen eingesetzt werden!

PFOS Ausnahmeregel

Die Ausnahmeregelung zur Verwendung von PFOS als Sprühnebelunterdrücker beim Hartverchromen (Chrom VI) in geschlossenen Systemen darf weiter bestehen. Dies konnte nur durch die intensive Zusammenarbeit des BMLFUW, des FMTI und der AOT erreicht werden.

Hierzu heißt es in der POP Verordnung:

Sofern die Menge der PFOS-Emissionen in die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert wird, sind die Herstellung und das Inverkehrbringen für die nachstehenden besonderen Verwendungszwecke zulässig, vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission alle vier Jahre über die Fortschritte bei der Eliminierung von PFOS Bericht:

  • Mittel zur Sprühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (Chrom VI) in geschlossenen Kreislaufsystemen.
  • Soweit eine solche Ausnahmeregelung die Herstellung oder Verwendung in einer unter die Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (fallenden Anlage betrifft, sind die einschlägigen besten verfügbaren Techniken für die Vermeidung oder größtmögliche Verminderung von PFOS-Emissionen anzuwenden, wie sie in den von der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2008/1/EG veröffentlichten Informationen beschrieben sind.
  • Sobald neue Informationen über Einzelheiten für Verwendungszwecke und über weniger bedenkliche alternative Stoffe oder Technologien für die Verwendungszwecke vorliegen, überprüft die Kommission die Ausnahmeregelung des Unterabsatzes 2, sodass

    a) die Verwendung von PFOS schrittweise eingestellt wird, sobald der Einsatz weniger bedenklicher Alternativen technisch und wirtschaftlich vertretbar ist,

    b) eine Ausnahmeregelung für wesentliche Verwendungszwecke nur dann verlängert werden kann, wenn keine weniger bedenklichen Alternativen bestehen und wenn darüber Bericht erstattet worden ist, welche Schritte unternommen wurden, um weniger bedenkliche Alternativen zu finden,

    c) PFOS-Emissionen in die Umwelt durch Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Mindestmaß reduziert worden sind

POP-Verordnung

Das Stockholmer Übereinkommen verpflichtet Staaten weltweit, bestimmte persistente organische Stoffe (POP) zu verbieten oder ihre Herstellung, Verwendung, Import und Export zu verbieten oder zu beschränken. Das Stockholmer Übereinkommen, das am 17. Mai 2004 als globales Abkommen in Kraft trat, hat eine alle zwei Jahre stattfindende Vertragsstaatenkonferenz und entscheidet über die Aufnahme weiterer Stoffe sowie das Arbeitsprogramm der untergeordneten Arbeitsgruppen. Innerhalb der europäischen Union setzt die POP-Verordnung die Ziele des Stockholmer Übereinkommens um. In Anhang I Teil A dieser Verordnung werden die Stoffe gelistet.