Symbolbild Europäische Union

Informationsschreiben

Chromtrioxid – Neues von der Zulassung

Im Dezember 2020 hat das CTAC Konsortium eine teilweise Zulassung zur Weiterverwendung von Chromtrioxid erhalten. 6 Weiterverwendungen von Chromtrioxid wurden bei der europäischen Chemikalienbehörde ECHA beantragt. Für 5 Verwendungen wurde eine Zulassung bis 2024 erteilt. Für die Verwendung dekoratives Verchromen gibt es bisher keine Entscheidung der ECHA und dies bedeutet größte Vorsicht da es hier zu einem Verbot von dekorativem Verchromen kommen könnte.

Nachdem es nicht nur CTAC sondern auch andere Konsortien wie VECCO gibt ist es schwierig den Überblick zu den aktuellen Entwicklungen zu behalten. Mit der Zulassung sind Verpflichtungen der Oberflächenbetriebe verbunden. Daher hat die Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik AOT und die Bundesinnung der Metalltechniker ein Informationsschreiben verfasst.